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Sie fragen, wir antworten

1. Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Wohnungsmietvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt, unabhängig von der Mietdauer, drei Monate und muss schriftlich vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats eingereicht werden. Bei Eingang der Mitgliedschaftskündigung bis spätestens 30.09. eines Jahres, scheiden Sie zum 31.12. desselben Jahres aus der Genossenschaft aus. In Sonderfällen (siehe gwu-Satzung §7) hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht, das auf einen Monat begrenzt ist.

2. Wie ist die Wohnung zu übergeben?
Die Wohnung und der dazugehörige Kellerraum sind bei Beendigung der Nutzungszeiten vollständig geräumt und gesäubert zurückzugeben. Tapeten müssen entfernt werden, sollte bei Einzug die Wohnung auch ohne Tapeten übernommen worden sein. Daher vereinbaren Sie rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor dem geplantem Umzug) einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe sind ebenfalls sämtliche Schlüssel abzugeben.

3. Muss ich bei einem Umzug innerhalb des Bestandes die Kündigungsfrist einhalten und eventuell doppelt Miete zahlen?
Sollten Sie innerhalb des Bestandes umziehen, wird in der Regel auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet. Ausnahmen sind jedoch möglich.

4. Bietet mir die gwu bei Einzug in eine gwu-Wohnung einen Umzugsservice an?
Die gwu bietet Ihnen auf Wunsch einen Umzugsservice über die Firma Gabsch an. Sollten Sie den Service in Anspruch nehmen, können Sie 50 % der Umzugskosten im Vergleich zu anderen Umzugsunternehmen sparen. Eine Umzugscheckliste wird Sie darüber hinaus an alle wichtigen Aspekte vor, während und nach Ihrem Umzug erinnern – damit alles reibungslos verläuft. Bei Interesse wenden Sie sich einfach an die Firma Umzugsservice M. Gabsch, Telefon 02391 10582 oder mobil 0171 4262902.

5. Darf ich eine Satelliten-Anlage in meiner Wohnung installieren?
Grundsätzlich ist das Anbringen einer Satelliten-Anlage genehmigungspflichtig. Vorab muss uns jedoch bestätigt werden, das ein Versicherungsschutz bei eventuell auftretenden Schäden besteht. Zusätzlich ist eine Kaution für die Antenne zu hinterlegen. Sollten Sie planen, eine Satellitenanlage bei sich zu installieren, halten Sie bitte vorab Rücksprache mit uns.

6. Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden?
Nein, das Treppenhaus ist aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen frei zu halten.

7. Zu welchem Termin erhalte ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?
Die Termine, an denen Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten, variieren, erscheinen jedoch in der Regel in den ersten Monaten des Folgejahres.

8. Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?
Sofern Sie bereits ein spezielles Formular vorliegen haben, senden Sie uns dieses einfach zu, wir füllen es aus und Sie erhalten es umgehend zurück. Sollten Sie ein solches Formular oder einen Vordruck nicht besitzen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine e-Mail. Wir senden Ihnen schnellstmöglich die aktuelle Mietbescheinigung zu. Sollten Sie uns in unserer Geschäftsstelle persönlich besuchen, können Sie sich in der Regel die Mietbescheinigung direkt abholen. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten.

9. Wie erfahre ich von gwu-Wohnungsangeboten?
Informationen zu unseren aktuellen Wohnungsangeboten finden Sie in unserem Schaukasten am Eingang unseres Verwaltungsgebäudes, im Rathaus Herscheid, auf den Internetseiten des VdW (Verband Deutscher Wohnungsunternehmen), auf www.ebay-kleinanzeigen.de sowie auf unserer eigenen Internetpräsenz. Sollten Sie Interesse an einer rechtzeitigen Information zu frei gewordenen Wohnungen haben, können wir Sie gerne in unsere Liste mit aufnehmen und Sie fortlaufend per e-Mail, Post oder telefonisch über entsprechende Angebote informieren.

10. Was muss ich tun, damit ich eine gwu-Wohnung mieten kann?
Eine gwu-Wohnung mieten kann grundsätzlich jeder. Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist jedoch vorab ein erstes Kennenlern-Gespräch in unseren Räumen sowie die standardmäßige Einholung einer Bonitätsprüfung bei der Creditreform. So können etwaige Schwierigkeiten und Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen werden. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, muss Ihrerseits nur noch der Vertrag abgeschlossen, die entsprechende Kaution hinterlegt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und der Pflichtbeitrag erworben werden. Sollten Sie keine Zeit haben, uns während der Sprechzeiten persönlich aufzusuchen, können Sie vorab unseren Online-Interessentenfragebogen ausfüllen und absenden. Weitere Informationen zum Pflichtanteil finden Sie unter dem Punkt 12.

11. Vermietet die gwu auch Wohnungen an Interessenten ohne Wohnberechtigungsschein?
Ja, die gwu verfügt sowohl über öffentlich geförderte als auch frei finanzierte Wohnungen (ca. 60 % des Bestandes), die keinen Wohnberechtigungsschein erforderlich machen. Fragen Sie einfach bei unseren Mitarbeitern nach, welche Wohnungsangebote der frei finanzierten Wohnungen für Sie aktuell bereit stehen.

12. Wie hoch ist der Betrag der zu zeichnenden Anteile bei Abschluss eines Mietvertrags?
Ein zu zeichnender Geschäftsanteil ist aktuell mit 410,00 EUR veranschlagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens einen Geschäftsanteil zu übernehmen. Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Anteil wird gemäß Satzung aktuell jährlich mit vier Prozent verzinst.

13. Wie kann ich Mitglied in der Genossenschaft werden?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Mietinteressenten zu unterzeichnenden Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft sowie dem Erwerb eines Pflichtanteils in Höhe von 410,00 €. Über die Zulassung bestimmt der Vorstand. Dem Interessenten wird vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die aktuelle Satzung zur Verfügung gestellt.

14. Ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung für meine Miete erforderlich?
Der Nutzungsvertrag über eine gwu-Wohnung sieht vor, dass die Mieten monatlich von den Konten der Mieter abgebucht werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird von dieser Regelung abgewichen. Um uns Ihre Bankdaten zukommen zu lassen, können Sie einfach das Formular ausfüllen und mit einem Klick an uns versenden.

15. Welche Rechte und Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Als Mitglieder einer Genossenschaft haben Sie gleich mehrere Vorteile auf Ihrer Seite: Keine Eigenbedarfskündigungen, Mitsprachemöglichkeiten und -rechte auf Mitgliederversammlungen, jährliche Dividendenausschüttungen von bis zu vier Prozent, Zinsen auf Ihr eingezahltes Kapital und vieles mehr. Welche Vorteile sich daraus für Sie im Einzelnen ergeben, können Sie gerne telefonisch, persönlich oder per e-Mail bei der gwu erfragen oder in unserem Faltblatt nachlesen.